Die gesetzliche Bestimmung
Steighilfen Prüfung
Leitern, Tritte und Fahrgerüste sind in wiederkehrenden Abständen auf den ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Dazu sind eine Sicht- und Funktionsprüfung unabdingbar. Die Häufigkeit der Prüfung ist dabei abhängig von den Betriebsverhältnissen, der Beanspruchung und der Nutzungsintensität.