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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Kunden und Geltungsbereich

Alle Angebote gelten ausschließlich für den gewerblichen, selbständig beruflichen oder behördlichen Bedarf (z. B. Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe, Behörden und vergleichbare Personen und Institutionen). Abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich durch uns bestätigt werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bis zur Einbeziehung neuer Bedingungen auch für alle gleichartigen künftigen Verträge über Lieferungen. Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch.

2. Vertragsschluss

Ihr Vertragspartner ist die UDO BÄR GmbH, Schifferstraße 80, 47059 Duisburg.

Unsere Angaben im Katalog und auf unseren Internetseiten sind rechtlich unverbindliche Angebote. Ein Vertrag zwischen uns und dem Kunden kommt regelmäßig durch die Bestellung des Kunden (Angebot) einerseits und durch unsere Annahmeerklärung, z. B. durch die gleichlautende Auftragsbestätigung oder die Lieferung der bestellten Ware durch uns andererseits zustande. Reagieren wir nicht innerhalb von zehn Tagen, so gilt das Angebot als abgelehnt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

3. Preise

Alle Preise sind EURO-Preise. In den Preisen ist die jeweils gesetzlich vorgeschriebene Umsatz- (Mehrwert-) Steuer, soweit nicht anders angegeben, nicht enthalten.

Obwohl wir bemüht sind, unsere Preise während der Geltungsdauer des aktuellen Kataloges konstant zu halten, gelingt uns dies nicht immer. Besonders bei Produkten, die starken Rohstoffpreisschwankungen unterliegen (z. B. Kunststoffe, Aluminium), sind vor Vertragsschluss Preisänderungen zum Katalog bzw. Internet möglich.

4. Zahlungsweise

Wir bieten als Zahlungsarten Vorkasse und Rechnungszahlung sowie im Internet auch PayPal, Kreditkarte und Sofortüberweisung an. Unsere Rechnung bitten wir 14 Tage nach Rechnungsdatum netto zu begleichen. Bei Zahlung mit Kreditkarte, elektronischen Zahlungsarten und Vorkasse erfolgt der Versand nach Zahlungszusage des Zahlungsdienstleisters bzw. Gutschrift der Zahlung. Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die gesetzliche Kostenpauschale zu berechnen; die Geltendmachung weiterer Schäden ist nicht ausgeschlossen.

Abhängig von Bonität, Auftragsgegenstand, Auftragsvolumen und Auftragslaufzeit behalten wir uns vor, eine davon abweichende Zahlungsweise oder eine zusätzliche Absicherung unserer Vorleistungen zu erbitten. Wechsel und Scheck-Wechsel-Verfahren bedürfen vor Kaufabschluss einer besonderen Vereinbarung.

5. Inkassoklausel

Soweit unsere Forderungen überfällig sind und das kaufmännische Mahnverfahren zu keinem Erfolg geführt hat, sind wir bzw. ein evtl. Abtretungsempfänger berechtigt, einen Inkassodienst mit der Geltendmachung der Forderungen zu beauftragen.

6. Eigentumsvorbehalt

Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt – soweit ein solcher im Lieferland wirksam vereinbart werden kann – nach den folgenden Regeln:

• Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verpflichtungen aus sämtlichen erfolgten Lieferungen getilgt hat. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung.

• Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung erfolgen stets für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, jedoch ohne uns zu verpflichten. Erlischt das ursprüngliche Eigentum, so geht das Miteigentum an der eigentlichen Sache als neue Vorbehaltsware in Höhe des sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und uns ergebenden Fakturaendbetrages auf uns über. Der Kunde verwahrt die eigentliche Sache für uns kostenfrei.

• Der Kunde wird widerruflich für den Fall des Zahlungsverzuges, oder dem Vorliegen anderer wichtiger Gründe, ermächtigt, die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Warenverkehr bei Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts zu veräußern. Die aus einem Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) entstehenden Forderungen werden bereits jetzt sicherungshalber (bei Miteigentum bzw. weiteren Rechnungsposten wertanteilsmäßig) an uns abgetreten. Der Käufer wird widerruflich für den Fall des Zahlungsverzuges, oder dem Vorliegen anderer wichtiger Gründe, ermächtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen für unsere Rechnung einzuziehen.

• Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

• Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden (§§ 323, 324 BGB), insbesondere bei Zahlungsverzug trotz fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Zahlungsfrist, vom Vertrag zurückzutreten und in diesem Fall die Vorbehaltsware herauszuverlangen bzw. sonstige Sicherungsmittel einzufordern sowie die Ermächtigung zum Weiterverkauf und die Einzugsermächtigung für abgetretene Forderungen zu widerrufen, die sofortige Offenlegung einer evtl. Abtretung zu verlangen sowie vom Kunden die zum Einzug der abgetretenen Forderungen erforderlichen Auskünfte und Unterlagen anzufordern.

7. Telefonische Bestellung

Gerne nehmen wir Ihre Bestellung auch telefonisch entgegen. Wenn Sie aus innerbetrieblichen Gründen als Bestätigung noch einmal schriftlich oder elektronisch bestellen, verweisen Sie bitte unbedingt an gut sichtbarer Stelle auf die “telefonische Bestellung vorab”. Ansonsten müssten wir diesen Auftrag in unserer Abwicklung als selbständigen Auftrag ansehen und bei zu später Stornierung auf seiner Erfüllung bestehen.

8. Lieferung

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Verzugsbestimmung sind die Angaben auf den jeweiligen Auftragsbestätigungen, mit denen der Vertrag zustande kommt. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung trotz rechtzeitigem Deckungsgeschäft und höhere Gewalt sind vorbehalten, ausgenommen bei Übernahme des Beschaffungsrisikos.

9. Angaben über Maße, Gewichte etc.

Angaben über Maße, Gewichte, Tragkraft, Fassungsvermögen und ähnliche Sacheigenschaften sind nur unverbindliche Schätzungen sein. Wenn aus bestimmten Gründen diese Werte für Sie von ausschlaggebender Bedeutung sind, lassen Sie sich dies von uns als “Zusicherung” schriftlich bestätigen. Dem Kunden zumutbare Änderungen der Produkte durch technische, umweltschützende oder qualitätsfördernde Weiterentwicklungen sind vorbehalten.

10. Montage

Wenn aus transporttechnischen oder Transportkosten sparenden Gründen eine zerlegte Anlieferung vorteilhaft ist, sehen wir diese vor. Eine Montage erfolgt in diesen (einfachen) Fällen durch unsere Kunden. Beifügung und Umfang einer Montageanleitung machen wir davon abhängig, ob der ganz überwiegende Teil der voraussichtlichen Käufer die Sache auch ohne Anleitung montieren, installieren und bedienen kann. Großmontagen können durch uns oder Subunternehmer durchgeführt werden. Diese Kosten sind auftragsbezogen und werden separat berechnet.

11. Transport

11.1 Gefahrtragung

Mit der Übergabe der von Ihnen bestellten Ware an den Frachtführer (Post, Bahn, Spediteur o.ä.) geht das Transportrisiko auf Sie über. In vielen Fällen haben unsere Lieferanten eine Frachtversicherung abgeschlossen. Um evtl. Versicherungsleistungen nicht zu gefährden, verhalten Sie sich daher bei Transportschäden bitte gemäß dem jeder Sendung beiliegenden Merkblatt. Mit der Übergabe der von Ihnen bestellten Ware an den Frachtführer (Post, Bahn, Spediteur o.ä.) geht das Transportrisiko auf Sie über. In vielen Fällen haben unsere Lieferanten eine Frachtversicherung abgeschlossen. Um evtl. Versicherungsleistungen nicht zu gefährden, verhalten Sie sich daher bei Transportschäden bitte gemäß dem jeder Sendung beiliegenden Merkblatt.

11.2 Transportmodalitäten

Die Preise verstehen sich bei Lieferung innerhalb Deutschlands (außer bei Lieferungen auf Inseln) „frei Haus“. Frei Haus-Angebote liefern wir versandkostenfrei. Bei Lieferungen auf Inseln fallen zusätzliche Transportkosten in Höhe von 8,- EUR (netto) pro Paket an. Entladungen, Treppentransporte und Transporte “frei Verwendungsstelle” sind im “frei Haus”-Preis nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich in der Artikelbeschreibung genannt oder anderweitig vereinbart sind. Sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt, gelten die Preise für die abgebildeten Artikel gemäß Beschreibung, nicht jedoch für Inhalt, Zubehör oder Dekoration. Bei Lieferungen in das Ausland gelten abweichende Fracht- und Lieferkosten, die wir auf Anfrage gerne unverzüglich mitteilen.

12. Mängelhaftung

Im kaufmännischen Verkehr gelten die handelsrechtlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377 HGB). Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Lieferung anzuzeigen, nicht offensichtliche unverzüglich nach deren Feststellung. Unsere Produkte unterliegen ansonsten und vorbehaltlich Ziff. 13. den gesetzlichen Mangelhaftungsvorschriften, es sei denn, am jeweiligen Produkt oder einer Produktgruppe ist eine andere Gewährleistungsfrist ausgewiesen. Die gesetzliche Mängelhaftung bleibt durch evtl. eingeräumte Garantien der Hersteller o. ä. unberührt.

13. Sonstige Haftung

• Wir haften bei Vorliegen einer gesetzlichen Haftungsnorm im Rahmen des Vertragsverhältnisses auf Ersatz von Schäden bzw. auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, nur bei Vorsatz oder grobem Verschulden oder bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Pflichten, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf). Außer bei Vorsatz oder grobem Verschulden ist die Haftung bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.

• Ansprüche, wegen schuldhafter Herbeiführung von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, wegen arglistiger Täuschung, auf Schadensersatz statt der Leistung bei erheblichen Pflichtverletzungen, für die verschuldensunabhängige Mängelhaftung, wegen verschuldeter Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit, aufgrund einer übernommenen Garantie oder für ein übernommenes Beschaffungsrisiko bleiben insgesamt unberührt. Dies gilt ebenso für Ansprüche nach dem Produkthaftungs- oder Produktsicherheitsgesetz.

Die Haftungsregelung erstreckt sich auch auf die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

14. Rücknahme/Umtausch

14.1 Allgemeines

Rücknahmen oder Umtausch, die nicht auf einem Mangel beruhen und auf die keine sonstige gesetzliche Rechtsansprüche bestehen, sind nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht vereinbart wurde. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, haben Sie bei einem Rücktritt aufgrund eines vertraglich vereinbarten Rücktrittsrechts die gesamten daraus entstehenden Kosten zu tragen. Voraussetzung ist stets der einwandfreie Zustand der auf Ihr Risiko zurückgesandten Ware. Ohne gesetzlichen Anspruch oder entsprechende vertragliche Absprache zurückgesandte Ware können wir nicht anerkennen.

14.2 Formelle Voraussetzungen

Eine Gutschrift kann nur dann erfolgen, wenn uns eine gültige Steuernummer des Auftraggebers vorliegt.

15. Gerichtsstand, anwendbares Recht

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens. Das gilt auch, wenn der Kunde seinen allgemeinen Gerichtsstand im Ausland unterhält. Wir sind auch berechtigt, den Kunden an jedem anderen Ort zu verklagen, an dem ein sonstiger gesetzlicher Gerichtsstand besteht. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Zwingendes Recht im Sitzland bzw. im Land des Wohnsitzes des Kunden bleibt unberührt.

Stand November 2024

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