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Eine Wallbox ist eine leistungsstarke Steckdose für Ihr Elektroauto, die statt einer Haushaltssteckdose genutzt wird.
Einfach gesagt, bestimmt die kw-Angabe die Ladezeit, welche eine Batterie zum Aufladen benötigt. Eine 7,4kw Wallbox darf nur einphasig betrieben werden, hier ist jedoch eine maximal 4,6kw Leistung möglich. Wir empfehlen daher dreiphasige Anschlüsse und 11kw Wallboxen.
Der ADAC hat hierfür Richtwerte ermittelt (40-kWh-Akku / 100 Prozent Ladung):
Je nach dem wie viele Nutzer die Wallbox benötigen ist eine schnellere Wallboxladeleistung von Vorteil. Je höher die kw-Leistung, desto mehr wird die Batterie beansprucht. Der Verschleiß ist daher entsprechend höher. Zu beachten ist auch, wie viel Ladeleistung das E-Fahrzeug überhaupt zulässt. Nicht jedes Auto kann 22kw verarbeiten.
Es gibt Wallboxen für einphasigen oder für dreiphasigen Anschluss. Einphasig ist eine Stromstärke von max. 20 A erlaubt, was einer Ladeleistung von 4,6 kW entspricht. Dreiphasige Versionen haben 11 kW (3x16 A) oder bis zu 22 kW (3x32 A).
In Europa ist der Typ-2-Stecker mittlerweile Standard und mit nahezu 99% aller Wallboxen und E-Autos kompatibel.
Alle unsere Wallboxen verfügen über Typ-2-Steckeranschlüße oder das Kabel ist im Umfang beinhaltet.
Wallboxen kann nicht jeder installieren. Es werden spezifische Fachkenntnisse und Wissen zu den aktuellen Normen, Richtlinien und Gesetzen benötigt. Ihr Elektriker weiß genau, welche Vorarbeiten erforderlich sind und welche Sicherungsbauteile zusätzlich installiert werden müssen, damit alles reibungslos funktioniert. Stimmen Sie mit ihm, unbedingt vor dem Kauf Ihrer Wallbox, das weitere Vorgehen ab.
Vorschrift seit März 2019:
Ladeeinrichtungen bis 11kW – Anmeldung bei dem zuständigen Netzbetreiber, in der Regel durch den installierenden Elektriker.
Ladeeinrichtungen > 11kW – Anmeldung und Genehmigung des Netzbetreibers. Erst nach der Bewilligung sollte mit der Installation begonnen werden. Die Inbetriebnahme darf keinesfalls vor der Genehmigung erfolgen.
Aktuell fördert das Bundesamt für Digitales und Verkehr in Deutschland die Installation einer Ladestation mit bis zu 900 € pro Lademöglichkeit.
Künftig fördert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten sowie für Dienstfahrzeuge den Aufbau einer Ladeinfrastruktur an Mitarbeiterparkplätzen. Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer neuen, nicht öffentlich zugänglichen stationären Ladestation inklusive des Netzanschlusses. Die Ladeinfrastruktur muss sich an Stellplätzen befinden, die zur gewerblichen und kommunalen Nutzung oder zum Abstellen von Fahrzeugen der Beschäftigten vorgesehen sind. Die Förderung beträgt 70 % der förderfähigen Ausgaben, max. 900 € pro Ladepunkt mit einer Ladeleistung von bis zu 22 kW.
