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Investitions-Booster 2025: Jetzt clever in neue Betriebsausstattung investieren


Seit dem 1. Juli 2025 fördert die Bundesregierung Investitionen in moderne Betriebsausstattung mit einem attraktiven Abschreibungsmodell.
Unternehmen können Anschaffungen jetzt degressiv mit bis zu 30 % pro Jahr steuerlich geltend machen.
Ein echter Vorteil für alle, die ihre Ausstattung auf den neuesten Stand bringen möchten.


Profitieren Sie von dieser Chance und investieren Sie in hochwertige Betriebseinrichtungen, Regalsysteme, Büromöbel oder Spindsysteme.

Wann können Sie die 30% Abschreibung nutzen?

Betriebliche Nutzung

Sie investieren in Ausstattung, die überwiegend für betriebliche Zwecke eingesetzt wird.

Bewegliches Wirtschaftsgut

Ihr Investitionsobjekt ist ein bewegliches Anlagegut.
Kein Gebäude oder Grundstück und wird zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt.

Bilanzierung

Ihr Unternehmen erstellt eine Bilanz (pflichtig oder freiwillig) und nutzt die reguläre Absetzung für Abnutzung (AfA) gemäß § 7 EStG.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Praxisbeispiel


META Palettenregal MULTIPAL für 80 Paletten

Anschaffungskosten (netto): 4.265,10 €
Mit der degressiven Abschreibung kann Ihr Unternehmen bereits im ersten Jahr rund 850 € mehr steuerlich geltend machen.

Jetzt Investitionsmöglichkeiten entdecken

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