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Jetzt investieren!
Förderung nutzen
Investitions-Booster 2026: Jetzt clever in neue Betriebsausstattung investieren
Seit dem 1. Juli 2025 fördert die Bundesregierung Investitionen in moderne Betriebsausstattung mit einem attraktiven Abschreibungsmodell.
Unternehmen können Anschaffungen jetzt degressiv mit bis zu 30 % pro Jahr steuerlich geltend machen.
Ein echter Vorteil für alle, die ihre Ausstattung auf den neuesten Stand bringen möchten.
Profitieren Sie von dieser Chance und investieren Sie in hochwertige Betriebseinrichtungen, Regalsysteme, Büromöbel oder Spindsysteme.
Wann können Sie die 30% Abschreibung nutzen?
Betriebliche Nutzung
Sie investieren in Ausstattung, die überwiegend für betriebliche Zwecke eingesetzt wird.
Bewegliches Wirtschaftsgut
Ihr Investitionsobjekt ist ein bewegliches Anlagegut.
Kein Gebäude oder Grundstück und wird zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt.
Bilanzierung
Ihr Unternehmen erstellt eine Bilanz (pflichtig oder freiwillig) und nutzt die reguläre Absetzung für Abnutzung (AfA) gemäß § 7 EStG.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Praxisbeispiel
META Palettenregal MULTIPAL für 80 Paletten
Anschaffungskosten (netto):
4.265,10 €
Mit der degressiven Abschreibung kann Ihr Unternehmen bereits im ersten Jahr rund
850 €
mehr steuerlich geltend machen.
Infoblatt Download
Jetzt Investitionsmöglichkeiten entdecken
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