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DSGVO

KONFORME AKTENVERNICHTER

Am 24. Mai 2016 wurde die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verabschiedet. Nach einer gewährten Übergangsfrist für die Umstellung, ist die DSGVO am 25. Mai 2018 in Kraft getreten.

Das bedeutet für Unternehmen und Behörden, dass ab diesem Zeitpunkt alle Vorbereitungen für die DSGVO abgeschlossen sein müssen. Datenschutzverstöße werden dann mit höheren Strafen sanktioniert als zuvor. So kann die Höchststrafe für Unternehmen und Organisationen bei Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung bei bis zu
20 Mio. € liegen oder 4% des jährlichen globalen Umsatzes betragen.

Wer ist von der DSGVO betroffen?

Von der DSGVO sind alle Unternehmen und Behörden mit europäischem Sitz betroffen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Darüber hinaus sind auch Dritte, von den Änderungen betroffen, wenn diese im Auftrag Daten verarbeiten. Auch nicht europäische Unternehmen sind von der Verordnung betroffen, wenn diese eine Niederlassung in der EU haben oder personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten.

WAS SIND PERSONENBEZOGENE DATEN?

Unter der Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist das Sammeln, Speichern und auch die Verwendung dieser zu verstehen. Personenbezogene Daten sind dabei alle Informationen einer Person, die zur indirekten oder direkten Identifikation dieser dienen. Beispiele sind dabei E-Mail-Adressen, Geburtsdaten, IP-Adressen, Cookies usw.

SO ENTSORGEN SIE IHRE DOKUMENTE MIT PERSONENBEZOGENEN DATEN RICHTIG!

Bei der Entsorgung von personenbezogenen Dokumenten ist es gesetzlich vorgeschrieben, diese nicht im Papiercontainer zu entsorgen. Zu groß ist dabei die Gefahr von Datenmissbrauch. DSGV-konform ist eine Entsorgung der personenbezogenen Dokumente mit einem Aktenvernichter. Dabei gilt es, die nach der DIN 66399 festgelegten sieben Sicherheitsstufen, zu beachten. Laut der DSGVO muss ein Aktenvernichter für die Entsorgung von personenbezogenen Daten mindestens die Sicherheitsstufe P4 oder höher aufweisen. Ab dieser Sicherheitsstufe werden Dokumente in kleine Partikel anstelle von Streifen zerkleinert, was die Wiederherstellung des Originals so gut wie unmöglich macht.

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Welche Datenträger fallen an?

Müssen neben Dokumenten in Papierform auch CD´s, DVD´s oder Kreditkarten vernichtet werden, benötigen Sie einen entsprechenden Aktenvernichter.

Wie viele Personen sollen den
Aktenvernichter nutzen?

Je nach Personenanzahl und Häufigkeit der Nutzung lässt sich das Auffangvolumen des Aktenvernichters bestimmen. Wird der Aktenvernichter selten oder nur von einer Person genutzt, reicht ein 12l Schnittgutbehälter aus. In großen Büros mit vielen Mitarbeitern und einer starken Nutzung kann hingegen ein 165l Schnittgutbehälter empfehlenswert sein.

Wie viele Blätter sollen gleichzeitig geschreddert werden?

Für die Bestimmung der Schnittleistung muss geklärt sein, ob überwiegend größere Mengen an Dokumenten vernichtet werden oder lediglich einzelne Blätter.

Sollen personenbezogene bzw. besonders sensible Daten vernichtet werden?

Wenn ja, ist es wichtig einen Aktenvernichter ab einer Sicherheitsstufe von P4 zu wählen. Andernfalls ist eine niedrigere Sicherheitsstufe ausreichend.

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